Eilantrag gegen angedrohte Liefersperre für Trinkwasser ist nach Zivilrecht zu beurteilen

BVerwG: Betroffen ist privatrechtlich ausgestaltetes Benutzungsverhältnis

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Ein Eilantrag gegen eine angedrohte Liefersperre für Trinkwasser muss nach Zivilrecht und nicht nach öffentlichem Recht beurteilt werden. Diese Feststellung hat das Bundesverwaltungsgericht getroffen, das in einem Kompetenzstreit bei der Frage, welches Gericht in einem Eilverfahren gegen die Einstellung der ...

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