Einheitliche Stimmabgabe in Wasserverband zulässig

|
|

Bei Entscheidungen eines Zweckverbands ist die einheitliche Stimmabgabe für eine Mitgliedsgemeinde durch einen Stimmführer nicht zu beanstanden. Nach dem Sächsischen Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) ist dies zulässig, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden. Mit dem Urteil ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -