Auf erhöhte Einleitwerte muss die Gemeinde mit angemessenen abwasserrechtlichen Anordnungen reagieren. Der Einbau eines größeren Fettabscheiders kann dann nicht verlangt werden, wenn die Größe des vorhandenen Fettabscheiders den Vorschriften entspricht und darüber hinaus die erhöhten Einleitwerte durch den ...
Erhöhte Einleitwerte erfordern angemessene abwasserrechtliche Anordnungen
Gemeinde kann keinen Einbau eines größeren Fettabscheiders verlangen
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