Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende 2012 in einem Urteil seine Rechtsprechung zur öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit präzisiert. Demnach sind Verträge zwischen öffentlichen Auftraggebern grundsätzlich vergabepflichtig. Das EU-Vergaberecht ist nur unter engen Voraussetzungen nicht anwendbar ...
EuGH fällt Urteil zur öffentlich- öffentlichen Zusammenarbeit
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -