Der Frischwasserverbrauch ist keine geeignete Größe zur Bemessung der Gebühren für die Niederschlagswasserentsorgung. Diese Auffassung, die sich in der Rechtsprechung der vergangenen Jahre durchgesetzt hat, ist in einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen bestätigt worden (Az.: 8 L 2977/13.GI vom ...
Frischwasserverbrauch kein Maßstab für Niederschlagswasserentsorgung
Beschluss des VG Gießen bekräftigt Rechtsprechung
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -