Für erweiterte Straßenentwässerung sind Ausbaubeiträge zu entrichten

Beiträge auch bei erst späterer endgültigen Herstellung der Straße

|
|

Für Maßnahmen an der Straßenentwässerung, die der Verbesserung bzw. der Erweiterung dieser Teileinrichtung dienen, sind Ausbaubeiträge zu erheben. Das ist auch dann der Fall, wenn die Straße insgesamt erst mit einem späteren Ausbau erstmalig endgültig hergestellt wurde. Das geht aus einem Urteil des ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -