Gegen Gebührenbescheid vorgebrachte Argumente müssen glaubwürdig sein

VG Wiesbaden weist „aus der Luft gegriffene“ Aussagen zurück

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Als nicht glaubwürdig hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Ausführungen eines Eigentümers bezeichnet, nach denen der hohe Stand seines Wasserzählers sich durch ständiges Zu- und Ablaufen von Brauchwasser durch den Wasserzähler aufsummiert habe. Mit seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluss hat das Gericht ...

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