Als nicht glaubwürdig hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden die Ausführungen eines Eigentümers bezeichnet, nach denen der hohe Stand seines Wasserzählers sich durch ständiges Zu- und Ablaufen von Brauchwasser durch den Wasserzähler aufsummiert habe. Mit seinem im Eilverfahren ergangenen Beschluss hat das Gericht ...
Gegen Gebührenbescheid vorgebrachte Argumente müssen glaubwürdig sein
VG Wiesbaden weist „aus der Luft gegriffene“ Aussagen zurück
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