Eine Gemeinde hat das Recht, mit einer Satzung Fristen für die Prüfung von Anschlussleitungen festzulegen. Dabei kann sich die Gemeinde auf Landesrecht stützen, ohne dass dabei gegen das Wasserhaushaltgesetz (WHG) des Bundes verstoßen wird, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Minden (Aktenzeichen: 9 ...
Gemeinde kann Fristen für die Prüfung von Grundstücksanschlüssen festlegen
Urteil: Satzung zur Festlegung von Fristen für Dichtheitsprüfung rechtens
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