Die Frage der Anschlussbeiträge für Altanschließer beschäftigt weiterhin die Gerichte. Als Altanschließer werden Grundstückseigentümer bezeichnet, deren Grundstücke bereits vor dem 3. Oktober 1990 an die leitungsgebundene öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen waren oder angeschlossen werden konnten. In ...
Gerichte beschäftigen sich weiter mit Altanschließern
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