Maßnahmen des Gewässerausbaus rechtfertigen es nicht, dass ein Grundstück gegen den Willen des Eigentümers in Anspruch genommen wird, auch wenn eine Planfeststellung erfolgt ist. Denn die Planfeststellung gewähre keine weitergehenden zivilrechtlichen Befugnisse, etwa zum Betreten oder zur Nutzung fremder ...
Gewässerbau rechtfertigt nicht immer Inanspruchnahme eines Privatgrundstücks
Planfeststellung gewährt keine weitergehenden zivilrechtlichen Befugnisse
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