tellt eine Kommune ihre Abwassereinrichtung ganz oder teilweise auf das Trennsystem um, muss sich der Anschlussnehmer an die geänderte Anlage anschließen. Der Grundstückseigentümer ist also dazu verpflichtet, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer zu trennen. Diese Aussage hat das Verwaltungsgericht ...
Grundstücksleitungen müssen an Trennsystem angepasst werden
VG Gießen bekräftigt Pflicht zum Anschluss an Abwasseranlage
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -