Grundstücksleitungen müssen an Trennsystem angepasst werden

VG Gießen bekräftigt Pflicht zum Anschluss an Abwasseranlage

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tellt eine Kommune ihre Abwassereinrichtung ganz oder teilweise auf das Trennsystem um, muss sich der Anschlussnehmer an die geänderte Anlage anschließen. Der Grundstückseigentümer ist also dazu verpflichtet, die auf seinem Grundstück anfallenden Abwässer zu trennen. Diese Aussage hat das Verwaltungsgericht ...

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