Eine Abwasserbeseitigung im Trennsystem kann eine einheitliche Anlage bilden, bei der die Investitionen insgesamt mit der Abwasserabgabe verrechnet werden können. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hervor (Az.: 15 K 823/11 vom 12.02.2014), mit dem die beklagte Behörde dazu verpflichtet ...
Investitionen in Trennsystem sind insgesamt mit Abwasserabgabe zu verrechnen
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Trennsystem als einheitliche Anlage
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