Wenn eine Gemeinde die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auf einen Eigenbetrieb übertragen hat, ist dessen Betriebsleitung die für einen Bescheid über Abwasserbeiträge zuständige Behörde. Diese Feststellung hat das Verwaltungsgericht Gießen in einem Urteil getroffen (Az.: 8 K 2080/12.GI vom 17. Oktober 2013), mit ...
Ist Eigenbetrieb für Abwasser zuständig, muss er auch die Bescheide erlassen
VG Gießen: Magistrat keine zuständige Selbstverwaltungsbehörde
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