K+S darf Haldenabwässer bei Entsorgungsengpass in die Werra einleiten

VGH Hessen weist Klage der Kommunen zurück

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Die K+S Kali GmbH darf weiterhin Salzabwässer in die Werra leiten. Nach Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel fehlt den Kommunen und der Fischereigenossenschaft die Klagebefugnis für ihre Klage, mit der sie gerichtlich feststellen lassen wollten, dass die Einleitung von Haldenabwässern ...

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