Der Kali- und Salzproduzent K+S darf weiterhin Salzabwässer in die Werra leiten. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) gestern in Kassel entschieden. Die Berufungsklage der Gemeinden Herleshausen und Gerstungen, der Stadt Witzenhausen und der Fischereigenossenschaft Untere Werra wurde abgewiesen. Laut Gericht seien die Kläger nicht klagebefugt, weil sie nicht in ihren „subjektiven und individuellen Rechten“ verletzt seien.
K+S darf weiterhin Salzabwässer in die Werra einleiten
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