Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat die Verfügung der baden-württembergischen Landeskartellbehörde vom 24. Februar 2011 gegen die Energie Calw GmbH aufgehoben (Beschluss vom 25. August 2011, Az.: 201 Kart 2/11). Mit dieser Verfügung sollte die Energie Calw GmbH verpflichtet werden, in den ...
Kartellsenat des OLG Stuttgart hebt Verfügung gegen die Energie Calw GmbH auf
Keine abschließende Entscheidung zur Missbräuchlichkeit der Wasserentgelte
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