Kartellsenat des OLG Stuttgart hebt Verfügung gegen die Energie Calw GmbH auf

Keine abschließende Entscheidung zur Missbräuchlichkeit der Wasserentgelte

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Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat die Verfügung der baden-württembergischen Landeskartellbehörde vom 24. Feb­ruar 2011 gegen die Energie Calw GmbH aufgehoben (Beschluss vom 25. August 2011, Az.: 201 Kart 2/11). Mit dieser Verfügung sollte die Energie Calw GmbH verpflichtet werden, in den ...

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