Kein Anspruch auf Zugang zum Wasserzähler

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Mieter haben keinen Anspruch auf einen Zugang zum Wasserzähler. Ein Mieter kann deshalb Mietzahlungen nicht zurückhalten, wenn ihm der Zugang vom Vermieter verweigert wird, heißt es in einem Urteil des Amtsgerichts Kehl (Az.: 3 C 20/10 vom 23.9.2011). Wie das Gericht den Sachverhalt schildert, verweigerten Mieter, ...

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