Kein Kostenersatzanspruch ohne satzungsrechtliche Grundlage

VG Greifswald hebt Bescheid über Grundstücksanschlusskosten auf

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Für eine Anschlussleitung, die von der abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaft außerhalb ihrer Zuständigkeit hergestellt wurde, kann keine Kostenerstattung nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) verlangt werden. Auch der allgemeine öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch und die Grundsätze der ...

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