Kein Vorsteuerabzug für Erschließungskosten bei unentgeltlicher Übergabe an Gemeinde

Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs zur Zuwendung von Anlagen

|
|

Mit dem Vorsteuerabzug aus Erschließungskos­ten hat sich der Bundesfinanzhof (BFH) befasst. Ein Unternehmen ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, wenn es bei der Errichtung von Erschließungsanlagen beabsichtigt, diese einer Gemeinde auf dem Wege einer öffentlich-rechtlichen Widmung unentgeltlich zu ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -