Konzessionsvergabe für Versorgung mit Wasser ist kein öffentlicher Auftrag

„Einordnung in weiches und hartes Wasser zulässiges Kriterium“

|
|

Die Konzessionsvergabe für öffentliche Versorgungsleistungen wie die Wasserversorgung erfolgt grundsätzlich aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags. Es handelt sich nicht um einen öffentlichen Auftrag, der der vergaberechtlichen Nachprüfung durch die Vergabekammern unterliegt. Zu diesem Ergebnis ist das ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -