Kosten für Einbau von Revisionsschächten muss Gemeinde selber tragen

VG Osnabrück: Änderungsmaßnahme Grundstückseigentümer nicht zurechenbar

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Für den Einbau von Revisionsschächten in Abwasserkanäle kann eine Gemeinde keine Kostenerstattung von den Grundstückseigentümern verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück (Az.: 1 A 243/10 vom 09.08.2011) hervor. Eine „verändernde Erneuerung“, das heißt die Umgestaltung ...

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