Kreis der Abgabenschuldner muss in Gebührensatzung klar bestimmt sein

Kostenersatz für Erneuerung von öffentlicher Leitung „problematisch“

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Der Kreis der Abgabeschuldner für die Abwasser­entsorgung muss in der Beitrags- und Gebührensatzung klar geregelt sein. Diese Aussage hat das Verwaltungsgericht Münster in einem Urteil getroffen, mit dem es einen Gebührenbescheid der Stadt aufgehoben hat. Daneben stellt das VG in dem Urteil fest, dass es ...

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