Bei einem Wasserrohrbruch in der Außenwand eines Gebäudes haftet der Betriebsinhaber der Wasserleitungsanlage nicht, da der Schaden innerhalb des Gebäudes entstanden ist. Diese Feststellung hat das Amtsgericht Mannheim in einem Urteil getroffen (Az.: 3 C 137/13 vom 12.12.2013). Im August 2012 trat Wasser in den ...
Leitungsinhaber für Rohrbruch in Außenwand nicht verantwortlich
„Außerhalb des Gebäudes beginnt außerhalb der Mauer“
Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle
Artikel zugreifen.
- Anzeige -