Leitungssanierung auf Gebiet der ehemaligen DDR nicht von Eigentümer zu finanzieren

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Ein Baukostenzuschuss für eine Trinkwasserleitung kann von einem Grundstückseigentümer nach den Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) nur einmal, nämlich beim Neuanschluss eines Objekts an die Verteilungsanlagen, erhoben werden. Die Kosten für die Unterhaltung und etwaige spätere ...

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