Mehrkosten bei Gewässerunterhaltung richten sich auch nach Ausmaß des Nutzens

Urteil des VG Göttingen zur Verteilung der Mehrkosten auf mehrere Anlieger

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Mit der Verteilung von Mehrkosten für die Gewässerunterhaltung auch auf die Anlieger hat sich das Verwaltungsgericht Göttingen befasst. Ausgangspunkt der Mehrkostenverteilung zwischen mehreren Anliegern ist dem Gericht zufolge die an das jeweilige Grundstück angrenzende Gewässerlänge, heißt es in dem Urteil des ...

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