Der modifizierte Frischwassermaßstab darf bei Gebühren für die Entsorgung von Klärschlamm aus abflusslosen Gruben nicht angewendet werden. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus hervor (Az.: 6 K 410/11 vom 05.12.2013), mit dem ein Bescheid eines Abwasserzweckverbandes aus Brandenburg aufgehoben ...
Modifizierter Frischwassermaßstab gilt nicht für Klärschlamm aus abflusslosen Gruben
VG Cottbus: Gebührensatzung muss Sachverhalte eindeutig regeln
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