Ehemalige Eigentümer, die ihr Grundstück nach einer Zwangsversteigerung verloren haben, haben keinen Anspruch auf die weitere Versorgung mit Trinkwasser. Diese Aussage hat das Verwaltungsgericht Stade in einem aktuellen Urteil getroffen (Az.: 1 B 2772/12 vom 10.01.2013), mit dem es einen Antrag auf Erlass einer ...
Nach Zwangsversteigerung erlischt Anspruch auf Wasserversorgung
Kein Anspruch auf Weiterbelieferung ehemaliger Eigentümer
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