Eine Teichanlage muss von den zuständigen Behörden nicht genehmigt werden, wenn erhebliche Mängel an der Anlage bestehen. So entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern (VGH München) in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 ZB 15.2642 vom 03.08.2017). In diesem Fall hat ein Betreiber einer Fischteichanlage einen ...
Nachträgliche Genehmigung von Teichanlage muss bei Mängeln nicht gewährt werden
VGH München bestätigt Urteil der Vorinstanz
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