Nachträgliche Genehmigung von Teichanlage muss bei Mängeln nicht gewährt werden

VGH München bestätigt Urteil der Vorinstanz

|
|

Eine Teichanlage muss von den zuständigen Behörden nicht genehmigt werden, wenn erhebliche Mängel an der Anlage bestehen. So entschied der Verwaltungsgerichtshof Bayern (VGH München) in einem aktuellen Beschluss (Az.: 8 ZB 15.2642 vom 03.08.2017). In diesem Fall hat ein Betreiber einer Fischteichanlage einen ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -