NRW muss Gebühren für Beseitigung von Regenwasser auf Landesstraßen zahlen

Straße ist angeschlossenes Grundstück / Verweis auf Beschluss des OVG

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Das Land Nordrhein-Westfalen muss Niederschlagswassergebühren für die Oberflächenentwässerung von Landesstraßen bezahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Minden mit einem Urteil entschieden (Az.: 3 K 2026/13 vom 17.02.2014), das noch nicht rechtskräftig ist. Das Verwaltungsgericht bezieht sich in seiner ...

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