Den grundsätzlichen Vorrang des Grundwasserschutzes hat ein unanfechtbarer Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 11 S 55.18 vom 8.11.2018) hervorgehoben, der sich mit Anordnungen zur Erweiterung eines Grundwassermessstellennetzes um einen Tagebau befasst. Die Antragstellerin ...
Oberverwaltungsgericht betont öffentliches Interesse am Schutz des Grundwassers
Unanfechtbarer Beschluss zur Erweiterung eines Messstellennetzes
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