Oberverwaltungsgericht betont öffentliches Interesse am Schutz des Grundwassers

Unanfechtbarer Beschluss zur Erweiterung eines Messstellennetzes

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Den grundsätzlichen Vorrang des Grundwasserschutzes hat ein unanfechtbarer Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen: OVG 11 S 55.18 vom 8.11.2018) hervorgehoben, der sich mit Anordnungen zur Erweiterung eines Grundwassermessstellennetzes um einen Tagebau befasst. Die Antragstellerin ...

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