Misch- und Regenwasserkanäle können nicht so dimensioniert werden, dass sie jeden außergewöhnlichen Regen einwandfrei ableiten können. Diese Aussage hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem unanfechtbarenBeschluss getroffen (Az.: 5 S 2179/13 vom 08.04.2014). In dem behandelten Fall hat der VGH ...
„Öffentliche Kanäle können nicht jeden außergewöhnlichen Regen ableiten“
VGH Baden-Württemberg zu Abwasserentsorgung und Nachbarschutz
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