OLG Frankfurt: Bauunternehmer hat mangelhaften Kanalanschluss zu vertreten

Bauherr muss nicht ohne Weiteres detaillierte Planung zur Verfügung stellen

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Mit den Verantwortlichkeiten beim Bau eines Anschlusskanals hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt befasst. Ein Tiefbauunternehmer, der eine Baugrube so tief aushebt, wie sich dies aus dem Anschluss an einen gemeindlichen Schmutzwasserkanal und Gefälle der Hausanschlussleitung ergibt, ist für die richtige ...

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