OLG Hamm betont Eigenverantwortlichkeit bei durch Gewässer verursachten Schäden

„Wer in gefährdeter Lage baut, muss sich selbst schützen“

|
|

Die Eigenverantwortlichkeit von Hauseigentümern beim Schutz vor Schäden, die durch ein Gewässer verursacht werden, betont ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Ein Eigentümer hat keinen Anspruch auf Erstattung der Sanierungskosten einer durchfeuchteten Kellerwand, wenn ein verrohrter Bachlauf aufgrund von ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -