OLG Hamm: Landwirt haftet für Gewässerverschmutzung mit Gülle

Landwirt nach Unfall an Neyetalsperre zu Schadenersatz verpflichtet

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Nach dem Gülleunfall an der Neyetalsperre ist der Landwirt gegenüber dem Remscheider Wasserversorger EWR zum Schadensersatz verpflichtet. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm als Ergebnis einer mündlichen Verhandlung hervor (Az.: 5 U 102/16 vom 19.06.2017), in der der Landwirt seine Berufung ...

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