Wenn ein Nachbar nicht für angestautes Regenwasser auf einem angrenzenden Grundstück verantwortlich ist, kann er nicht zu einem Ordnungsgeld verurteilt werden. Zu dieser Entscheidung ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH München) in einem unanfechtbaren Beschluss gekommen (Az.: 4 C 16.730 vom 04.07.2017). ...
Ordnungsgeld kann nur dann verordnet werden, wenn gegen Pflichten verstoßen wird
Beschluss des VGH München zu Nachbarschaftsstreit wegen Regenwasser
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