OVG Lüneburg: Einstufung als Gewässer dritter Ordnung bedarf einer Verordnung

Beschluss zur gewässerrechtlichen Einstufung eines Mühlenkanals

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Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat sich zur gewässerrechtlichen Einordnung eines Mühlenkanals und den daraus folgernden Unterhaltungspflichten geäußert. Bei der Einteilung der oberirdischen Gewässer in drei Ordnungen handelt es sich bei Gewässern erster und zweiter Ordnung um ...

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