Ordnet eine Kommune an, ein Grundstück an die öffentliche Kanalisation anzuschließen, muss sie die technischen Einzelheiten nicht weiter konkretisieren. Die Verfügung beinhaltet auch die Aufforderung, sämtliche technisch erforderlichen Maßnahmen für die Herstellung des Anschlusses durchzuführen. Diese ...
OVG NRW: Anschlussverfügung bedarf keiner technischen Einzelheiten
Verfügung beinhaltet Aufforderung, erforderliche Maßnahmen durchzuführen
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