Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes „Im Bruch" zugunsten der Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz am vergangenen Mittwoch in Koblenz (Az.: 1 C 10512/15.OVG vom 06.12.2017). Über den Tiefbrunnen „Bruch" wird die ...
Unwirksame Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
OVG Rheinland-Pfalz
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