OVG Sachsen-Anhalt: Aluminium zum Korrosionsschutz ist Aufbereitungsstoff

UBA sieht sich für geltende Rechtslage in seiner Rechtsauffassung bestätigt

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Elektrolytisch gelöstes Aluminium darf dem Trinkwasser bei der Gewinnung, Aufbereitung und Verteilung nicht zugefügt werden. Denn der Stoff, der zur Korrosionshemmung eingesetzt werden soll, ist derzeit nicht in der Positivliste der Trinkwasserverordnung gelistet, heißt es in einem unanfechtbaren Beschluss des ...

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