Schaden nach Starkregen muss kein versicherter Überschwemmungsschaden sein

Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe sieht Versäumnis bei Vorsorge

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Nicht jeder durch ein Starkregenereignis verursachte Schaden ist Folge einer Überschwemmung, die durch eine Elementarschadenversicherung abgedeckt ist. Vielmehr können Schäden nach Starkregenereignissen auch Folgen unzureichender Vorsorge durch den Grundstückseigentümer sein. Dies hat das Oberlandesgericht ...

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