Eine private GmbH darf ohne besondere gesetzliche Ermächtigung keine behördlichen Bescheide erlassen. Diese Feststellung hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht in einem Urteil getroffen (Az.: 4 A 567/11 vom 03.12.2013). Die Stadtentwässerung Dresden GmbH hatte mit einem Bescheid einen Aufwandersatz für die ...
Stadtentwässerung GmbH darf keine Bescheide erlassen
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