Tränken von Tieren als Entsorgungsweg für Niederschlagswasser nicht ausreichend

Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen zum Anschlusszwang

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Wenn Grundstücksbesitzer nicht nachvollziehbar nachweisen können, dass sie in der Lage sind Niederschlagswasser ordnungsgemäß zu beseitigen, muss eine Gemeinde nicht auf die Abwasserüberlassungspflicht verzichten. Das geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor (Az.: 15 A 2917/15 ...

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