Umstellung auf dezentrales System bedarf angemessener Übergangsregel

VG Cottbus: Entsorgung muss ohne Unterbrechung sichergestellt sein

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Die Umstellung der Abwasserentsorgung vom Anschluss an die zentrale Kläranlage auf eine dezentrale Entsorgung darf nur erfolgen, wenn die Abwasserentsorgung ununterbrochen sichergestellt ist. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus (Az.: 4 L 715/15 vom 22.12.2016) hervor. In dem behandelten Fall ...

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