Ungenaue Anordnung eines Wasser- und Bodenverbands hat vor Gericht keinen Bestand

VG Greifswald: Sinn und Zweck eines Bescheids muss klar erkennbar sein

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Wenn eine Anordnung zu ungenau ist, hat sie keinen Bestand. Dies gilt auch dann, wenn ein Grundstückseigentümer dazu aufgefordert wird, Pflanzen im Bereich eines verrohrten Grabens zu entfernen, ohne dass genaue Angaben zum exakten Verlauf des Grabens gemacht werden. So urteilte Mitte November das Verwaltungsgericht ...

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