Unterschiedliche Methoden zur Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge zulässig

VG Arnsberg sieht keinen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz

|
|

Zur Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) sind unterschiedliche Methoden zulässig. Dass dabei in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen, stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das nicht ...

Weiterlesen mit

Sie können diesen Artikel nur mit einem gültigen Abonnement und erfolgter Anmeldung nutzen. Registrierte Abonnenten können nach Eingabe Ihre E-Mail Adresse und Passworts auf alle Artikel zugreifen.
- Anzeige -

Kategorie des Artikels
- Anzeige -