Zur Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge (JSM) sind unterschiedliche Methoden zulässig. Dass dabei in den Bundesländern unterschiedliche Verfahren zur Anwendung kommen, stellt keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz dar. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg, das nicht ...
Unterschiedliche Methoden zur Festsetzung der Jahresschmutzwassermenge zulässig
VG Arnsberg sieht keinen Verstoß gegen Gleichbehandlungsgrundsatz
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