Die Stadt Rathenow muss zum Großteil für die Sanierung und den Neubau eines Kanals aufkommen, weil sich dieser in ihrem Besitz befindet. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke müssen hingegen keine Kosten und der örtliche Wasser- und Bodenverband nur einen Teil übernehmen. So entschied das ...
Urteil: Bei Neubau von Kanal muss Stadt Großteil der Kosten übernehmen
Wasser- und Bodenverband muss nur Teilbetrag bezahlen
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