Die zulässigen Möglichkeiten der Niederschlagswasserbeseitigung bestehen gleichberechtigt nebeneinander. Damit regelt es die Gemeinde im Bebauungsplan oder in einer Entwässerungssatzung, ob eine Versickerung, eine Verrieselung, eine direkte ortsnahe Einleitung in ein Gewässer oder eine indirekte Einleitung über ...
Gemeinde entscheidet über Art der Niederschlagswasserbeseitigung
OVG NRW: Möglichkeiten bestehen gleichberechtigt nebeneinander
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