Eine Gemeinde kann einen Graben zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage machen und für die Einleitung von Niederschlagswasser in diesen Graben eine Regenwassergebühr erheben. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Minden (Az.: 3 K 2397/12) vom 11.02.2015 hervor. Zur Begründung führte das ...
Gemeinde kann einen Graben zum Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlage machen
Für die Einleitung von Niederschlagswasser ist Regenwassergebühr zu zahlen
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