Die Umlagefähigkeit des Gewässerunterhaltungsbeitrages scheitert nicht daran, dass Verbandsgebiete und Gewässereinzugsgebiete nicht deckungsgleich sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Beschluss festgestellt (Az.: OVG 9 N 199.13 vom 7.10.2015). Dies betrifft dem OVG zufolge auch ...
Verbands- und Gewässereinzugsgebiete müssen nicht deckungsgleich sein
OVG: Umlagefähigkeit scheitert nicht an Abstrichen von Deckungsgleichheit
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