Ein Abwasserentsorger kann von einem Grundstückseigentümer nicht ohne rechtliche Grundlage verlangen, nachträglich Unterlagen über seine Entwässerungsanlage vorzulegen. Das geht aus einem unanfechtbaren Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor (Az.: 4 ZB 15.1385 vom 17.11.2015). In dem ...
Verpflichtung zur Vorlage von Planunterlagen unterliegt Grenzen
VGH Bayern bestätigt Aufhebung des Bescheides eines Abwasserentsorgers
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